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Was bedeutet "Schwarze Liste"
Im Lexikon Suchmaschinenoptimierung finden Sie die Definition dafür. Das Lexikon Suchmaschinenoptimierung ist das Wörterbuch rund um die Optimierung von Webseiten für Suchmaschinen.
„Schwarze Liste“ ist die Bezeichnung für den englischen Begriff „Blacklist“, der in Fachkreisen überwiegend verwendet wird. Solche sogenannten schwarze Listen werden von vielen Suchmaschinen geführt. In dieser Blacklist werden IP-Adressen oder Webseiten geführt, die gegen die Suchmaschinen Richtlinien verstoßen haben, meist in Form von Spamming. Eine Webseite, die in die schwarze Liste aufgenommen wurde, kann somit nicht mehr von dem Service dieser Suchmaschine profitieren, da sie aus dem Datenbestand der Suchmaschine gelöscht wurde bzw. aus dem Index ausgeschlossen wurde. Die Suchmaschinen versuchen mit dieser Methode ihre Ergebnisse „sauber“ zu halten. Dieser Ausschluss aus der Suchmaschine ist in den meisten Fällen irreversibel. Die einzige Möglichkeit, die einem Webseiten Betreiber bleibt, ist einen Reinclusion Request zu stellen, der aber in den seltensten Fällen zum Erfolg führt. Bei einer Ablehnung hilft dann nur noch ein Neuanfang mit einer anderen Identität.
In unserem Lexikon für die Suchmaschinenoptimierung bieten wir eine Vielzahl an erklärten Begriffen. Sollte einmal ein Beitrag nicht ausreichend beschrieben sein, haben Sie die Möglichkeit diesen zu verbessern. Nutzen Sie dafür unser entsprechendes Formular.
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